Abrechnungsgrundsätze

Die Leistungen werden auf der Grundlage von vereinbarten Honoraransätzen transparent in Rechnung gestellt. Die Honoraransätze sind grundsätzlich abhängig von der Art des Mandats und den spezifischen Fachkenntnissen des jeweiligen Anwalts.

Bei umfangreichen oder längerdauernden Mandaten ist auf Wunsch eine periodische Abrechnung möglich.

In der Regel erfolgt die Rechnungstellung nach Zeitaufwand und unter Weiterverrechnung der effektiven Unkosten.



Seite drucken