Dr. Gian Carlo Crespi

     

Dr. iur., Advokat
geb. 1933

                                                                        

Nach Abschluss der kantonalen Verwaltungsschule (Scuola cantonale di amministrazione) und der kantonalen Handelsschule (Scuola cantonale di commercio) in Bellinzona, hat sich Gian Carlo Crespi im Jahre 1954 an der Juristischen Fakultät der Universität Basel eingeschrieben. Im Jahre 1959 schloss er sein Studium nach dem Verfassen einer Doktorarbeit zum Thema "La revisione a favore del condannato secondo le disposizioni del diritto federale (art. 397 CPS) e del codice di procedura penale ticinese" (Die Revision zugunsten des Verurteilten nach den Bestimmungen des Bundesrechts (Art. 397 StGB) und der Tessiner Strafprozessordnung) als Doktor der Rechswissenschaften ab. Während des akademischen Jahres 1959-1960 besuchte er verschiedene Vorlesungen an der juristischen Fakultät der Universität von Pavia (Italien) und war Gast am Collegio Ghislieri als ausländischer Stipendiat. Nach Gerichtspraktika und kurzer Tätigkeit in der öffentlichen Verwaltung, hat Gian Carlo Crespi im Jahr 1964 das Anwaltspatent sowie das Notariatspatent erworben und seine Berufstätigkeit als selbständiger Anwalt begonnen. Er war im kantonalen wie auch im eidgenössischen Berufsverband aktiv, so unter anderem in den Jahren 1976 und 1977 als Präsident des Tessiner Anwaltsverbands (Ordine degli avvocati del Cantone Ticino). Sein Interesse galt dabei insbesondere Fragen aus dem Bereich des Standes- und Berufsrechts. Gian Carlo Crespi verfügt über beachtliche Erfahrung in spezifischen Bereichen des Staatsrechts, des Verwaltungsrecht sowie des Privat-rechts. Im Jahre 2008 hat Gian Carlo Crespi seine Eintragung im kantonalen Anwaltsregister des Kantons Tessin löschen lassen und auf die Ausübung der Tätigkeit als Notar verzichtet. Seither ist er als Rechtskonsulent tätig.



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